Glossar

bAV – betriebliche Altersversorgung:

Eine bAV liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) definiert. Weitere Informationen siehe z.B. unter WIKIPEDIA.

CTA – Contractual Trust Arrangement:

Wird gerne auch als Treuhand-Modell bezeichnet. Das Modell sichert Ansprüche der Arbeitnehmer und Anteile der Arbeitgeber am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie gewährleistet eine ordnungsgemäße Abwicklung der Auszahlungen im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers. Dabei werden die zu schützenden Vermögenswerte und die Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen an rechtlich selbständige Organisation (z.B. Stiftung, Verein) ausgelagert und so gegen Insolvenz geschützt. Die Verwaltung dieser Vermögenswerte kann nur zweckgebunden erfolgen. Weitere Informationen siehe z.B. unter WIKIPEDIA.

Pfand-Modell:

Bei dieser vertraglichen Gestaltung der Insolvenzsicherung werden die zu schützenden Vermögenswerte der Arbeitnehmer im Namen des Arbeitgebers angelegt und an rechtlich selbständige Organisation (z.B. Stiftung, Verein) verpfändet. Im Gegensatz zum Treuhand-Modell ist dieses auf Grund seines niedrigeren administrativen Aufwandes auch für kleine Arbeitnehmerkollektive geeignet.

Wertkonto:

Ein betriebliches Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters, das den speziellen Regelungen des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (FlexiGesetz) und den damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Ziel dieses Wertkontos ist es die individuelle Lebensarbeitszeit flexibler zu gestalten. Weitere Informationen siehe z.B. unter  WIKIPEDIA.

Zeitwertkonto:

s.u. „Wertkonto“