Verein

HINWEIS: Die Voraussetzung für die Aufnahme unserer Geschäftstätigkeit ist eine positive Bescheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Freistellung nach § 2 Abs. 4 KWG. Das Ergebnis des laufenden Antragsverfahrens steht noch aus. Bis dahin dient diese Webseite ausschließlich zur Information über unser Vorhaben. Unsere Geschäftstätigkeit wird hiermit nicht begonnen.

bAV Treuhand e.V. dient dem Schutz des eingesetzten Vermögens der Arbeitnehmer für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. Eine bewährte und transparente, jedoch zugleich innovative Rechtsform des eingetragenen Vereins ist bereits etabliert.

Der Verein hilft seinen Mitgliedern , die gesetzlichen Anforderungen kostengünstig und effizient zu realisieren. Arbeitgeber jeder Größenordnung, die ein Modell der aufgeschobenen Vergütung mit einer externen Anlage in Investmentvermögen anbieten wollen, können als Treugeber Mitglied unseres Vereins werden und dessen Treuhandleistungen nutzen. Als Treugeber (Mitglieder) kommen grundsätzlich alle inländischen Arbeitgeber, losgelöst von ihrer Rechts-form, infrage.

bAV Treuhand e.V. ist ein von den Finanzinstituten unabhängiger Marktteilnehmer.

Natürliche Personen können als fördernde Mitglieder beitreten, um der Realisierung der Ziele des Vereins beizutragen.

Wir haben vor, den bisher vom Markt vernachlässigten Bedarf der KMU an kostengünstigen Insolvenzlösungen mit abzudecken. Dies wird ermöglicht durch die gegebene Rechtsform, eine schlanke Organisationsstruktur und den Rückgriff auf bewährte Geschäftsprozesse sowie innovative Informationstechnologien.

Haben Sie weiteren Informationsbedarf zu Eintritt und Mitgliedschaft im Verein?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!